Ungeimpfte können nun nicht mehr am Wettkampf (unterhalb der 3. Liga) teilnehmen. Gleiches gilt für alle am Spielbetrieb Beteiligten (Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre, Wischer…). Ausnahmen sind in der aktuellen Corona-Verordnung Sport geregelt. So gilt insbesondere für Trainer in der aktuellen Alarmstufe weiterhin die Regelung des § 4 Ziffer 3a der Corona Verordnung, die besagt, dass „für beschäftigte Personen, die nicht-immunisiert im Sinne von § 5 Absatz 1 Satz 1 CoronaVO sind, unbeschadet ihres Beschäftigungsumfangs in allen Stufen die Vorlage eines Antigen-Schnelltests ausreichend ist. Dies gilt entsprechend für ehrenamtlich und selbstständig Tätige.“
Wettkampfsport ist unter der aktuell gültigen 2G-Regel erlaubt, und der Handballverband Württemberg wird den Spielbetrieb auf allen Ebenen fortsetzen. Wir folgen damit auch den Empfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes. Die weitere Entwicklung werden wir genau beobachten und je nachdem, wie sich die Rahmenbedingungen ändern, weitere Entscheidungen treffen.
Da alle unter den gleichen Bedingungen den Spielbetrieb absolvieren, sieht der Handballverband Württemberg die sportliche Fairness geboten. Wir weisen aus Sicht der Spieltechnik auf die bestehenden Durchführungsbestimmungen i.V.m. den gänzenden Bestimmungen zur COVID-19-Pandemie hin, die alle spieltechnischen Fragen beinhalten und weiter Bestand haben.
Alle bisherigen Hygienekonzepte bleiben bestehen, aber es muss zwingend die 2G-Regel berücksichtigt werden. Bitte sorgt dafür, dass alle Regeln der Verordnungen eingehalten werden, nur so können wir weiter Handball spielen. Selbstverständlich gilt die 2G-Regel auch für Zuschauer, die in der Halle auf jeden Fall eine Maske tragen müssen.
Der Handballverband Württemberg steht hinter den Bemühungen der Bundes- und Landesregierung möglichst viele Menschen durch Impfungen zu immunisieren, nur so können wir gemeinsam dauerhaft auch den Spielbetrieb aufrecht erhalten.
Handballverband Württemberg e. V.
Quelle: https://www.hvw-online.org/aktuell/detail/news/alarmstufe-was-bedeutet-das-fuer-den-spielbetrieb